Corona Hilfen zur Sicherung Ihrer Liquidität:
Zur Sicherstellung Ihrer Liquidität, hat die Bundesregierung schnelle Hilfen versprochen. Hier für Sie die wesentlichen Corona Förderprogramme:
(1) Sie erhalten 100% Zuschuss für externe Beratung „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Unternehmen, die im Rahmen der Existenzbedrohung durch Corona, einen (zugelassenen Unternehmensberater) beauftragen (um gut durch die Corona-Krise zu kommen), erhalten für diese Beratung einen Zuschuss von 100%. D.h. Sie bekommen die Unternehmensberatung vom Bund bezahlt (der Berater, den Sie beauftragen, rechnet diret mit dem Bund ab). Mehr Infos finden Sie hier: Corona Unternehmens-Beratung – zu 100% staatlich gefördert
(2) Corona Soforthilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige:
Infos zu Corona Soforthilfen in NRW für Unternehmen finden Sie hier: Corona Soforthilfen für Kleinunternehmen (Einmalzahlungen)
(3) Sie erhalten mehr Flexibiliät bei Steuern
- Steuerzahlungen können aufgeschoben werden
- Steuervorausszahlunen können reduziert werden (dies müssen Sie aktiv beantragen!)
Sie müssen diese Punkte aktiv anstoßen. Wir raten Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen bzw. -sollten Sie keinen Steuerberater haben- Ihr zuständiges Finanzamt anzusprechen.
Hier für Sie das entsprechende Formular der Finanzverwaltung NRW: Formular Steuererleichterungen aufgrund Corona (von der Finanzverwaltung NRW)
(4) Erleichterung der Kurzarbeit
Sie können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mind. 10% Ihrer Mitarbeiter einen Arbeitsentgeltausfall von mind. 10% haben (bisher war dafür ein Drittel notwendig).
Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld und den Antrag finden Sie hier (Link zur Arbeitsagentur): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Videos (Voraussetzungen und Verfahren): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Hier können Sie Kurzarbeitergeld online beantragen (Sie müssen sich im ersten Schritt als Unternehmen registrieren): https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
(5) Förderkredit für Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Gründung:
KFW Gründerkredit Universell
- Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- Existenzgründung und Festigungen bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt einen Teil des Kreditrisikos
- Förderung von Investitionen im In- und Ausland
- Der Förder-Kredit muss über eine „normale“ Bank beantragt werden (z.B. Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank)
Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an: 02131-3136773 oder info@dieunterstuetzer.de
(6) Förderkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
KfW Unternehmerkredit
- Förderkredit ab 1,00 % effektivem Jahreszins
- Bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel
- Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- Auch für Vorhaben im Ausland
- Langfristig günstige Zinsen
- Der Förder-Kredit muss über eine „normale“ Bank beantragt werden (z.B. Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank)
Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an: 02131-3136773 oder info@dieunterstuetzer.de
Corona-Hotline (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):
030-18615-1515, Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr
Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler