Corona Hilfen zur Sicherung Ihrer Liquidität:

Zur Sicherstellung Ihrer Liquidität, hat die Bundesregierung schnelle Hilfen versprochen. Hier für Sie die wesentlichen Corona Förderprogramme:

(1) Sie erhalten 100% Zuschuss für externe Beratung „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Unternehmen, die im Rahmen der Existenzbedrohung durch Corona, einen (zugelassenen Unternehmensberater) beauftragen (um gut durch die Corona-Krise zu kommen), erhalten für diese Beratung einen Zuschuss von 100%. D.h. Sie bekommen die Unternehmensberatung vom Bund bezahlt (der Berater, den Sie beauftragen, rechnet diret mit dem Bund ab). Mehr Infos finden Sie hier: Corona Unternehmens-Beratung – zu 100% staatlich gefördert

(2) Corona Soforthilfen für Unternehmen und Solo-Selbständige:

Infos zu Corona Soforthilfen in NRW für Unternehmen finden Sie hier: Corona Soforthilfen für Kleinunternehmen (Einmalzahlungen)

(3) Sie erhalten mehr Flexibiliät bei Steuern

  • Steuerzahlungen können aufgeschoben werden
  • Steuervorausszahlunen können reduziert werden (dies müssen Sie aktiv beantragen!)

Sie müssen diese Punkte aktiv anstoßen. Wir raten Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen bzw. -sollten Sie keinen Steuerberater haben- Ihr zuständiges Finanzamt  anzusprechen.

Hier für Sie das entsprechende Formular der Finanzverwaltung NRW: Formular Steuererleichterungen aufgrund Corona (von der Finanzverwaltung NRW)

(4) Erleichterung der Kurzarbeit

Sie können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mind. 10% Ihrer Mitarbeiter einen Arbeitsentgeltausfall von mind. 10% haben (bisher war dafür ein Drittel notwendig).

Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld und den Antrag finden Sie hier (Link zur Arbeitsagentur): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Videos (Voraussetzungen und Verfahren): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Hier können Sie Kurzarbeitergeld online beantragen (Sie müssen sich im ersten Schritt als Unternehmen registrieren): https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal

(5) Förderkredit für Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Gründung:

KFW Gründerkredit Universell

  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Existenzgründung und Festigungen bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt einen Teil des Kreditrisikos
  • Förderung von Investitionen im In- und Ausland
  • Der Förder-Kredit muss über eine „normale“ Bank beantragt werden (z.B. Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank)

Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an: 02131-3136773 oder info@dieunterstuetzer.de

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/

(6) Förderkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

KfW Unternehmerkredit

  • Förderkredit ab 1,00 %   effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel
  • Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
  • Auch für Vorhaben im Ausland
  • Langfristig günstige Zinsen
  • Der Förder-Kredit muss über eine „normale“ Bank beantragt werden (z.B. Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank)

Bei der Beantragung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an: 02131-3136773 oder info@dieunterstuetzer.de

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

Corona-Hotline (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):

030-18615-1515, Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr

call to action Existenzgründer

Kostenlose Erstberatung vereinbaren unter
Telefon: 02131 / 313 67 73

oder direkt Online-Termin auswählen

Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler