Corona Hilfen beschlossen: 9.000 EUR Einmalzahlungen für Kleinunternehmen:

  • 9.000 EUR für 3 Monate (für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige, Freiberufler) bei bis zu 5 Mitarbeitern
  • 15.000 EUR für 3 Monate bei bis zu 10 Mitarbeitern
  • 25.000 EUR für 3 Monate bei bis zu 50 Mitarbeitern

Die Soforthilfen für Kleinunternehmen müssen nicht zurückbezahlt werden.

Ziel: Zuschuss zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung eines Liquiditätsenpasses (der durch Corona entstanden ist).

Voraussetzungen: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise; Existenzbedrohung oder Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. (Ihr Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein).

Ab sofort können Sie die Soforthilfen via elektronischem Antragsformular beantragen.

Die Corona Soforthilfen NRW sind am Freitag erfolgreich gestartet: Bereits über 100.000 Anträge wurden bewilligt. BIS 31. MAI können die CORONA SOFORTHILFEN weiter beantragt werden.

Aktuelle, ausführliche Informationen zur Coranona Soforthilfe (z.B. Voraussetzungen und welche Informationen Sie für die Antragstellung brauchen) -inkl. Link zum Antragsformular- finden Sie hier (HINWEIS: Chrome als Web-Browser verwenden. Es geht wohl nun auch mit anderen Browsern): https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Zum Ausfüllen des Formulars, bietet die IHK Düsseldorf als Hilfe hier ein Video an: Ausfüllanleitung Video IHK

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft, Ministerium für Wirtschaft NRW, IHK Düsseldorf

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler