Finanzierungs-Tipp für Gründer & junge Unternehmen (3) -aktualisiert am 12.09.2022-:

Finanzierung / Gründerkredit ohne Eigenkapital – geht das?

Viele potenzielle Gründer haben gute Geschäftsideen, aber wenig Geld, um ihre guten Ideen auch umzusetzen.

Einige davon fragen in der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis, aber wenn sich da auch keine Geldgeber finden, geben viele dann bereits auf.
Hinzukommt, dass viele Gründer denken, dass ihnen eine Bank eh kein Geld gibt – da braucht man ja Eigenkapital und Sicherheiten.

Es ist aber möglich, ohne eigenes Geld zu gründen. Hier hilft der Staat.

KfW-Startgeld – Gründerkredit ohne Eigenkapital

Sie haben als Gründer die Möglichkeit, Ihre Gründung mit dem KfW-Startgeld zu finanzieren – ohne Eigenkapital.

Die Eckdaten zum KfW-Startgeld:

  • Finanzierungshöhe: bis zu 125.000 EUR pro Person/Gründer (d.h. wenn Sie im Team zu dritt gründen, wären das dann 3mal 125.000 EUR = 375.000 EUR)
  • Bis zu 50.000 EUR (pro Person/Gründer) für Betriebsmittel
  • Laufzeiten: 5 Jahre oder 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit: Bei 5 Jahren Laufzeit: 1 Jahr tilgungsfrei; bei 10 Jahren Laufzeit: 2 Jahre tilgungsfrei.
  • Relativ leichter Zugang für Gründer (ohne Eigenkapital), da die KfW 80% des Kreditausfallrisikos der Bank übernimmt
  • Für Gründer (zum Start)
  • Auch für junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • Auch für „Gründer im vorläufigen Nebenerwerb“ oder für Unternehmenskauf möglich

Die Beantragung des Startgelds geht über eine normale Bank. Gründer und Bank stellen dann zusammen den Antrag bei der KfW.

Sie suchen professionelle Unterstützung für Ihren Businessplan – für Ihre Finanzierung? Dann buchen Sie hier Ihre kostenlose Erstberatung (telefonisch oder online via Zoom): Kostenlose Erstberatung buchen

Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler

UNTERSTÜTZER-Tipp:
Für die meisten Gründer sind 2 Jahre tilgungsfreie Zeit vorteilhaft. Dann haben Sie etwas mehr zeitlichen Puffer um genügend Umsatz zu generieren.

Für das KfW-Startgeld gibt es natürlich ein paar Voraussetzungen:

  • Sie haben Erfahrung in der Branche, in der Sie gründen möchten.
  • Sie haben idealerweise eine Ausbildung in diesem Bereich (d.h. wenn Sie beispielsweise ein Restaurant eröffnen möchten und dafür das Startgeld beantragen, sollten Sie eine Ausbildung in der Gastronomie mitbringen – z.B. als Köchin/Koch oder Restaurantfachfrau/-mann.
  • Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag.
  • Sie haben ein überzeugendes, tragfähiges Geschäftskonzept (inkl. professionellem Businessplan).
  • Sie selbst sind von Ihrem Geschäftskonzept voll überzeugt und brennen dafür.
  • Sie können die Bank von Ihrem Geschäftskonzept überzeugen – mit Ihrem Businessplan und im persönlichen Termin.

UNTERSTÜTZER-Tipp:
Suchen Sie sich Hilfe von Leuten, die schon oft Gründer bei Gründerfinanzierungen begleitet haben, die wissen worauf es ankommt und die Sie idealerweise auch für das Bankgespräch fit machen.

Weitere Informationen zum KfW-Startgeld finden Sie auf den Seiten der KfW: Zum KfW-Startgeld (Link zur KfW-Website)

KfW-Tilgungsrechner: Zum KfW-Tilgungsrechner (Link zur KfW-Website)

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