Ich möchte mit einem Online-Shop starten – was muss ich alles wo anmelden?

Gründer-Frage: Ich habe vor, mit einem Online-Shop zu starten. Was muss ich alles wo anmelden, damit ich starten darf?

Experten-Antwort: Wenn Sie über einen Online-Shop etwas verkaufen wollen, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Ihr Gewerbe können Sie beim Gewerbeamt/Gewerbemeldestelle (Stadt) anmelden oder online. Hier ein Link für weitere Infos zur Online-Gewerbeanmeldung (NRW): https://gewerbe.nrw/top-10/gewerbe-anmelden?pk_campaign=cop&pk_kwd=gewerbe%20anmelden

Dann meldet das Gewerbeamt Ihr Gewerbe und Daten ans Finanzamt und Sie erhalten vom Finanzamt Post – einen Fragebogen. Diesen Fragebogen müssen Sie ausfüllen (u.a. müssen Sie Ihre erwarteten Einkünfte angeben). Auf dieser Grundlage ermittelt das Finanzamt Ihre Steuer bzw. Steuervorausszahlungen. Daher raten wir Ihnen, hier Ihre Einnahmen nicht zu hoch anzugeben, damit Sie nicht zuviel vorauszahlen müssen. Aber denken Sie daran, anhand der dann tatsächlichen Umsätzen genügend Rücklagen für die Steuerzahlungen zu bilden. Hier sollte Ihnen Ihr Steuerberater helfen.

Unsere Empfehlung: Beantragen Sie beim Finanzamt eine UST-ID (Umsatz-Steuer-Identifikationsnummer). Diese sollten Sie dann im Impressum auf Ihrer Website/Online-Shop nennen. Wenn Sie nur in Deutschland verkaufen, brauchen Sie theoretisch keine UST-ID. Sie müssten jedoch im Impressum Ihre Steuer-Nummer angeben. Wie gesagt empfehlen wir Ihnen, Ihre UST-ID zu beantragen und im Impressum zu nennen (nicht Ihre Steuer-Nummer).

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Markus Gürtler

 

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