Ich will mich selbständig machen. Welche Steuern muss ich einplanen?

-aktualisiert am 28.02.2023-

Gründer-Frage: Ich bin gerade an meinem Businessplan (möchte „Baby-Produkte“ verkaufen – zunächst online, später vielleicht einen Laden anmieten). Welche Steuern muss ich eigentlich wo und wie im Businessplan einplanen?

Experten-Antwort: Wenn Sie als Einzelunternehmer (ohne Mitarbeiter) mit einem Gewerbe starten gibt es grundsätzlich folgende Steuern zu berücksichtigen: Umsatz-Steuer und Vor-Steuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer.

Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) fällt Köperschaftsteuer an (15% vom Gewinn) (anstatt der Einkommensteuer). Die Körperschaftsteuer wird umgangssprachlich auch als „Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften“ bezeichnet.

Die Umsatz-Steuer (Mehrwertsteuer) bezieht sich auf jeden Artikel, den Sie verkaufen (19%; ermäßigter Steuer-Satz 7% – z.B. auf Lebensmittel). Die Vor-Steuer (ebenfalls 19%; ermäßigter Steuer-Satz 7%) bezieht sich auf Waren oder Dienstleistungen, die Sie einkaufen (z.B. Sie kaufen (bei Ihrer Idee) Schnuller über einen Großhändler ein oder Sie erhalten eine Rechnung für Ihren Online-Shop).

Im Businessplan werden Umsatz-Steuer und Vor-Steuer im Liquiditätsplan eingeplant (Umsatz-Steuer bei den Einnahmen und die Vor-Steuer bei den Ausgaben). Die Differenz zwischen Umsatz-Steuer und Vor-Steuer nennt man Zahllast und stellt den Betrag dar, den Sie an das Finanzamt zahlen müssen. Die Zahllast wird im Liquiditätsplan als Ausgabe eingeplant (im jeweiligen Folge-Monat; z.B.: Vor-Steuer und Umsatz-Steuer im April; Zahllast für diese April-Beträge im Mai)

Die Einkommensteuer richtet sich nach Ihrem Gewinn. Hier gilt es einen sogenannten Grundfreibetrag zu beachten (derzeit: 10.908 EUR für Alleinstehende; 21.816 EUR für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Zur Ermittlung der Einkommensteuer ist der Lohn- und Einkommensteuerrechner hilfreich: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Die Zahlung der Einkommensteuer ist in der Liquiditätsplanung zu erfassen.

Die Gewerbesteuer richtet sich ebenfalls nach Ihrem Gewinn und ist auch in der Liquiditätsplanung zu erfassen. Auch hier gibt es einen Freibetrag (derzeit: 24.500 EUR). Der Gewerbesteuer-Satz hängt auch davon ab, wo Sie Ihren Gewerbebetrieb haben. Hier müssen Sie den sogenannten Hebesatz (Ihrer Stadt/Gemeinde) in Erfahrung bringen. Als Info-Quelle empfehlen wir Ihnen die jeweilige IHK oder Stadt/Gemeinde. Auch die Gewerbesteuer gilt es ist in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Dies sind nur erste grundsätzliche Basis-Informationen. Grundsätzlich empfehlen wir jedem Gründer, sich hier persönlich von einem Experten beraten zu lassen.

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