Regionales Food Startup – Welche Genehmigungen und Kennzeichnungspflichten müssen wir beachten? Wie können wir den Start finanzieren?

Gründer-Frage: Wir haben vor, ein Food Startup zu gründen. Es geht um ein gesundes, relativ lang haltbares Lebensmittel (eigene Rezeptur von Oma). Wir wollen das Produkt zunächst selbst produzieren (kleine Mengen) und regional anbieten. Mehr möchte ich noch nicht verraten. Nun habe ich folgende Fragen: Welche Genehmigungen brauchen wir? Welche Kennzeichnungspflichten müssen wir einhalten? Und wie können wir die Startphase finanzieren (ca. 50.000 €)?

Experten-Antwort: Eure Frage zu den Genehmigungen und Kennzeichnungspflichten kann ich leider nicht wirklich kurz beantworten, da das bei Lebensmitteln ein so großes und wichtiges Thema und weites Feld ist, dass man jeweils individuell schauen sollte, was für Euch zutrifft. Ich kann Euch aber gerne einen kurzen, allgemeinen Einblick geben:

Sobald Ihr ein Lebensmittel-Produkt frei verkaufen und damit Umsatz generieren möchtet, müsst Ihr die allgemeinen Lebensmittelverordnungen und -bestimmungen einhalten. Dabei macht es keinen Unterschied, wie lange das Produkt haltbar ist oder in welchen Mengen Ihr das Produkt produzieren möchtet (dieser Punkt wird dann später eher bei der Frage der Produktion und Logistik wichtig).

Wenn Ihr das Produkt selbst herstellt und somit direkten Kontakt damit habt, benötigt Ihr außerdem ein Gesundheitszeugnis (manchmal auch Gesundheitsschein, -bescheinigung oder Gesundheitspass genannt), das Ihr nach der Teilnahme an einer „Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln“ (beim Gesundheitsamt) ausgestellt bekommt.

Die Küche, in der das Produkt hergestellt wird, muss zertifiziert sein.

Wenn Ihr Zutaten bezieht: lieferanten- und produktionsbezogenen Schritte müssen lückenlos und transparent dokumentiert sein, die Lieferkette muss nachvollzogen werden können.

Das sind die grundsätzlichen Dinge in Kürze, die Ihr beachten solltet, wenn Ihr anfangt zu produzieren und zu verkaufen.

Gerade im Lebensmittelbereich kommen dann noch zahlreiche weitere gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen dazu.
Hier einige davon:

  • Kennzeichnungspflicht: auf dem Etikett muss in ausreichend großer Schrift (mindestens 1,2mm, gemessen am Buchstaben x) eine genaue Angabe der Inhaltsstoffe, inkl. Allergene, in bestimmter Reihenfolge und Kennzeichnung vorhanden sein.
    Es muss eine Nährwerttabelle auf dem Etikett zu finden sein (es gibt dafür nur wenige Ausnahmen), der Hersteller muss genannt sein, die Gewichtsangabe, das MHD usw.
  • Zertifizierungen: sind keine Pflicht, müssen aber sein, sobald Ihr Euer Produkt bestimmt kennzeichnen möchtet.
    Bio-Zertifizierung: wird von Kontrollstellen durchgeführt. Die Kosten für jährliche Kontrollen sollten miteingerechnet werden. Achtung: wenn man z.B. im Onlineshop Bio-Lebensmittel verkauft, muss auch der Onlineshop selbst Bio-zertifiziert sein!
    Andere Zertifizierungen für Lebensmittel: (HACCP, Koscher u.v.a.): ebenfalls durch Kontrollstellen, z.B. TÜV.
  • Versicherungen: z.B. Produkt-Haftpflicht und Geschäftsinhalts-Versicherungen.
  • Verpackungsgesetz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen. Darunter fallen die Umkartons und Versandkartons, aber auch die Produktverpackung selbst, das Füllmaterial usw. Man meldet jährlich die in Verkehr gebrachten Verpackungen zur Lizenzierung bei einem Dualen System und parallel bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
  • EAN-Code: wenn man im Handel (und bei Amazon etc.) verkauft: EAN Codes und Barcodes für die Produkte. Machen ein Produkt weltweit unverwechselbar und sind für den Verkauf im Handel (und Amazon etc.) unerlässlich (für die Organisation, Logistik, die Kassensyteme scannen den Code). Anbieter: GS1-Germany
  • Anmelden einer Marke: keine Pflicht, aber dringend empfohlen. Vor allem solltet Ihr prüfen und sichergehen, dass es den gewünschten Firmennamen nicht schon gibt bzw. dieser geschützt ist.

usw.

Experten-TIPP: Informiert Euch am Anfang unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben, da diese im Lebensmittel-Bereich sehr umfangreich sind und vernetzt Euch, zum Erfahrungsaustausch, am besten mit anderen Gründern.

Nun zu eurer Finanzierungs-Frage:

Hier gibt es für Euch folgende wesentlichen Möglichkeiten: Crowdfunding, Investoren (in eurem Fall könnten evtl. regionale Investoren/Firmen passen) oder staatlich geförderte Gründerkredite.

Welcher Gründerkredit passt, hängt vom Kapitalbedarf ab. In Eurem Fall, mit 50.000 € Kapitalbedarf, könnte das KfW StartGeld passen (max. 125.000 € -je Gründer-, 50.000 € Betriebsmittel, ohne Eigenkapital möglich).

Erster Ansprechpartner für Gründerkredite sind sog. Hausbanken, d.h. „normale“ Banken, wie Sparkassen, Volksbanken, Deutsche Bank, Commerzbank. Wenn Ihr diese überzeugt (mit eurem professionellen Businessplan & persönlich im Banktermin), beantragt Ihr mit der jeweiligen Bank zusammen den Gründerkredit bei der KfW-Bank. Mehr zu Gründerkrediten – wie Ihr einen Gründerkredit bekommt und welche Voraussetzungen es gibt – findet Ihr hierFinanzierungs-Tipp2

Entscheidend bei allen Finanzierungs-Formen ist, dass Ihr die Investoren, Banker von Eurer Geschäftsidee und von Euch überzeuge könnt. Sie müssen Appetit auf Euer Food-Produkt und  bekommen.

Wenn Ihr für eure Food-Gründung mehr Unterstützung benötigt –insbesondere für Produktentwicklung (inkl. gesetzliche Vorschriften/Kennzeichnung), Positionierung, Produktion, Vermarktung und Businessplan/Pitchdeck/Finanzierung- könnte für Euch unsere spezielle Food-Gründungs-Begleitung interessant sein.

Eure Ansprechpartner für Food-Gründungen:
Markus Gürtler                                                                               Simone Schwarz

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