Wie bekomme ich einen Gründungszuschuss? Wieviel Geld bekomme ich da?

-aktualisiert am 19.09.2023-

Gründer-Frage: Ich möchte mich im November selbstsändig machen. Wie bekomme ich einen Gründungszuschuss? Wieviel Geld bekomme ich da? Und was muss ich bei der Beantragung beachten?

Experten-Antwort: Den Gründungszuschuss können Sie grundsätzlich beim Arbeitsamt/Arbeitsagentur beantragen.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:

1. Sie haben Anspruch auf ALG1 (mind. 150 Tage Restanspruch).

2. Sie sind noch nicht selbstständig (vollzeit, Selbstständigkeit im Nebenerwerb ist kein Problem).

3. Sie sind mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet.

Wieviel Geld bekommen Sie als Gründungszuschuss?

Höhe Gründungszuschuss (für 6 Monate) = ALG1 + 300 EUR (Zuschuss für Sozialversicherungsleistungen)

Dann haben Sie die Möglichkeit, die 300 EUR (Zuschuss für Sozialversicherungsleistungen) für weitere 9 Monate zu beantragen.

Was müssen Sie bei der Beantragung des Gründungszuschussses beachten?

Wichtig! Den Antrag auf Gründungszuschuss erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler. Auf diesem Formular wird Ihr Name und das Datum aufgedruckt, an dem Sie das Formular ausgehändigt bekommen. Dieses Datum ist für Sie maßgebend: Sie dürfen bis zu diesem Datum noch nicht gegründet haben. Sobald Sie den Antrag auf Gründungszuschuss vorliegen haben, können Sie gründen (Ihr Gewerbe anmelden, sich beim Finanzamt melden)

Die richtige Reihenfolge für den Gründungszuschuss:

1.) Sie melden sich arbeitslos und beantragen ALG1 (oder Sie sind bereits arbeitslos gemeldet und bekommen bereits ALG1 und haben noch 150 Tage Restanspruch).

2.) Sie starten mit Ihrem Businessplan (idealerweise mit einem Gründungsberater).

3.) Sie machen einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler und signalisieren ihm, dass Sie sich selbstständig machen wollen und den Gründungszuschuss beantragen wollen.

4.) Sie erhalten den Antrag auf Gründungszuschuss (mit aufgedrucktem Datum).

5.) Sie können ab jetzt gründen (Gewerbe anmelden/ sich beim Finanzamt melden).

6.) Sie geben den vollstständig ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt ab – inkl. tragfähigem Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung (von IHK, Steuerberater oder Unternehmensberater), Gewerbeanmeldung (Finanzamt-Bescheinigung bei Freiberuflern).

7.) Nach einigen Wochen erhalten Sie -hoffentlich- die Bewilligung zum Gründungszuschuss.

Hinweis: Sie werden ab der Beantragung des Gründungszuschusses von ALG1 abgemeldet. D.h. Sie bekommen kein ALG1 mehr bezahlt. Mit der Bewilligung des Gründungszuschusses erhalten Sie dann rückwirkend den Gründungszuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Mein Tipp: Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen (beim Gründungszuschuss und bei Ihrem Businessplan): 02131-3136773 oder info@dieunterstuetzer.de

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