Ich möchte mich selbstständig machen. Welche Förderungen und Zuschüsse kann ich beantragen?
Gründer-Frage: Ich überlege, mich im Dezember/Januar selbstständig zu machen (im Food-Bereich). Welche Zuschüsse und Förderungen kann ich als Gründerin beantragen? Gibt es auch Zuschüsse für meine private Absicherung?
Experten-Antwort: Folgende Förderungen könnten für Sie in Frage kommen:
(1) Förderungen/Zuschüsse für den privaten Bereich (um private Kosten zu decken)
Wenn Sie Anspruch auf ALG1 haben (mind. 150 Tage Restanspruch):
Gründungszuschuss (Höhe: ALG1+300 EUR für Sozialversicherungsleistungen für 6 Monate, 9 Monate 300 EUR)
Wenn Sie ALG2 beziehen:
Einstiegsgeld (50% der Regelleistung (bei Alleinstehenden 173,50 EUR) zusätzlich zu den ALG 2-Leistungen; das Einstiegsgeld wird zum ALG2 hinzugezahlt.
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann Ihnen die Arbeitsagentur noch weitere Leistungen zur Gründung gewähren; z.B. Zuschüsse zur Beschaffung von Sachgütern (max. 5.000 EUR).
(2) Förderungen/Zuschüsse für eine externe Beratung/Coaching
Wenn Sie noch nicht gegründet haben:
– in NRW: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) (Sie können 50% Zuschuss erhalten; max. 1.600 EUR)
– in Bayern: Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern (Sie können 70% Zuschuss erhalten; max. 10.000 EUR)
– weitere regionale Vorgründungs-Beratung finden Sie hier: www.foerderdatenbank.de
Wenn Sie bereits gegründet haben:
Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA): Förderung unternehmerischen Know-hows (50% Zuschuss; max. 2.000 EUR).
(3) Geförderte Gründerkredite, wenn Sie eine externe Finanzierung brauchen:
-Bis 125.000 EUR Fremdkapitalbedarf: Stratgeld (kein Eigenkapital notwendig)
-über 125.000 EUR Fremdkapitalbedarf: ERP-Förderkredit KMU (ehemals: KfW Gründerkredit Universell)
Details zu den Gründerkrediten finden Sie hier: Finanzierungs-Tipp5 – Mögliche Gründerkredite –
Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler
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