Telefon-Akquise-Tipp für Gründer & junge Unternehmen (1):

Beachten Sie die Rechtslage

Viele Existenzgründer und Kleinunternehmer fragen sich oft: Ist Telefonakquise erlaubt? „Das hängt davon ab, ob Ihre Kunden Gewerbetreibende oder Privatpersonen sind.“ – antwortet Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte (TÜV®) Jutta Löwe aus Coesfeld.

„Bei Verbrauchern benötigen Sie nach geltender Rechtslage die ausdrückliche schriftliche Einwilligung, dass er mit der telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden ist. Diese Einwilligung darf auch nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnlichem versteckt sein – sonst ist Telefonakquise im Business-to-Consumer-Bereich generell verboten. Geregelt ist das in Paragraph 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).“ – erläutert die Rechtanwältin.

Jungunternehmer, die Ihre Kunden im gewerblichen Bereich haben, dürfen andere Unternehmer nur dann anrufen, wenn sie vermuten können, dass der Adressat mutmaßlich in eine Telefonakquise einwilligt.

Wichtiger Hinweis für erlaubte Telefonakquise:

Jutta Löwe: Ein Beispiel für erlaubte Telefonakquise sind etwa bestehende oder angebahnte Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen. Eine mutmaßliche Einwilligung können Sie ebenfalls vermuten, wenn der Angerufene gegenüber Dritten Interesse an Ihren Produkten oder Dienstleistungen gezeigt hat.

Nicht zuletzt sind auch die Nähe der Produkte und Leistungen zu Ihrem Kerngeschäftsbereich ein Indiz dafür, dass Ihr Anruf erlaubt ist. Eine Druckerei, die Broschüren, Flyer oder andere Printprodukte druckt, kann beispielsweise davon ausgehen, dass Werbeagenturen Interesse an ihrem Angebot haben. Generell sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass die Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden, deshalb ist vieles Auslegungssache.

UNTERSTÜTZER-Tipp:
Es ist also sehr wichtig, sich vor einer telefonischen Neukundenansprache Gedanken zu der Auswahl der Zielgruppe zu machen und genau zu überlegen, welche Unternehmen an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung tatsächlich Interesse haben könnten. Wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Telefonakquise an die richtigen Türen klopft, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite und können weiterhin über die Telefonakquise neue Kunden gewinnen und Aufträge generieren.

 

Telefonaqkuise-Tipp von DIE UNTERSTÜTZER in Zusammenarbeit mit Izabela Szumska (WordBridge)

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