Finanzierungs-Tipp für Gründer & junge Unternehmen (7) -aktualisiert am 13.08.2020-:
Auch nach Ihrer Gründung – Gründerkredite für Gründer in den ersten 5 Jahren.
Gründer / junge Unternehmen, die gerade gegründet haben oder sich in den ersten 5 Jahren ihrer Gründung befinden, können ebenfalls Gründerkredite in Anspruch nehmen.
Sie haben gerade gegründet oder sind in den ersten 5 Jahren nach Ihrer Gründung?
Dann stehen Ihnen grundsätzlich folgende wesentlichen Gründerkredite zur Verfügung:
- KfW StartGeld (bis 125.000 EUR je Gründerperson)
- NRW.BANK Gründerkredit (25.000 EUR bis 10 Mio. EUR)
- KfW Gründerkredit Universell (bis 25 Mio. EUR)
Was können Sie mit einem Gründerkredit finanzieren?
- Sie können Ihre Investitionen finanzieren (z.B. Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Lizenzen oder Patente, Software, Baukosten)
- Sie können Ihre Betriebsmittel finanzieren (z.B. Material und Waren, Mieten, Marketingmaßnahmen, Personal)
Wie beantrage ich einen Gründerkredit (wenn ich bereits gegründet habe)?
Auch wenn Sie bereits gegründet haben gilt: Wenn Sie einen Gründerkredit brauchen, ist Ihr erster Kontakt eine „normale“ Bank (Sparkasse, Kreissparkasse, Commerzbank, Deutsche Bank, Volksbank, …). Wenn Sie eine „normale“ Bank überzeugt haben, beantragen Sie mit dieser Bank zusammen Ihren Gründerkredit bei der jeweiligen Förderbank (KfW oder NRW.BANK).
Wie Sie am besten an die Banken rangehen und welche Unterlagen Sie dafür brauchen, erfahren Sie hier: Finanzierungs-Tipp 6 „Wie Sie an Banken rangehen und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.“
Ihr Ansprechpartner bei DIE UNTERSTÜTZER:
Markus Gürtler
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