Gründungzuschuss – wie ist die richtige Reihenfolge bei der Beantragung?

Gründer-Frage: Ich hab vor mich selbständig zu machen, hab mich auch schon zum Gründungszuschuss informiert und den Antrag schon bekommen, bin aber nicht sicher, wann ich jetzt wirklich mein Gewerbe anmelden darf (muss noch den Businessplan schreiben ). Es heißt ja, dass man noch nicht gegründet haben darf.  Aber laut dem Gründungszuschuss-Formular muss ich die „Gewerbeanmeldung“ bei der Beantragung mitabgeben. Ich will schnell loslegen. Was soll ich jetzt machen?

Experten-Antwort: Auf dem Antrag/Formular zum Gründungszuschuss ist oben rechts ein Datum aufgedruckt. Dies ist das Datum, an dem Sie den Antrag erhalten haben. Danach können Sie gründen, d.h. ihr Gewerbe anmelden.

Richtige Reihenfolge „Gründungszuschuss beantragen“ (Kurzversion):

1.) Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler vereinbaren und nach Antrag auf Gründungszuschuss fragen.

2.) Sie erhalten den Antrag auf Gründungszuschuss (mit Ihrem aufgedruckten Namen und Datum).

3.) Sie können Ihr Gewerbe anmelden (nach dem aufgedruckten Datum).

4.) Sie geben den ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt ab + Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung.

Die richtige Reihenfolge (ausführlich) und alle weiteren wichtigen Infos zum Gründungszuschuss finden Sie hier:

Wie Sie einen Gründungszuschuss bekommen

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